Regionaler Planungsverband hat bereits 2014 weitere Gebiete
zum Kiesabbau freigegeben (Vorranggebiet Nr. 804)
Betroffene Gemeindegebiete:
Planegg und Neuried
Kiesabbau mit weiterer Ausdehnung Richtung Neuried ist damit prinzipiell zulässig und hat
Vorrang vor Naherholung


